Kandidatinnen und Kandidaten 2025
Angesichts der vorgezogenen Neuwahlen, der engen Fristen und der kalten Jahreszeit hatten sich für 2025 immerhin 38 Bürger der Herausforderung gestellt, über die Feiertage die für eine Direktkandidatur nötigen 200 Unterstützerunterschriften zu sammeln. Für uns war es ein erster „Testlauf“ unserer Aktion, die wir nun fortsetzen. Folgende waren erfolgreich und standen parteilos als Bewerber mit „Stimme für VOLKSENTSCHEIDE“ in den Wahlkreisen auf dem Stimmzettel (ganz unten):
- Wahlkreis 001 Flensburg-Schleswig – Uwe Krüger-Winands
- Wahlkreis 054 Bremen I – Dr. Judith Schultz
- Wahlkreis 141 Dortmund I – Ingo Meyer
- Wahlkreis 148 Märkischer Kreis I – Axel Turck
- Wahlkreis 149 Märkischer Kreis II – Franz-Josef Schulte
- Wahlkreis 245 Roth – Daniela Zibi
Unser Angebot an die Wähler:
Kreuzen Sie in Ihrem Wahlkreis bei der Erststimme unsere Kandidaten mit „Stimme für VOLKSENTSCHEIDE“ an und fordern Sie so bundesweite Volksentscheide ein. Nach der Wahlrechtsreform 2023 und der für Parteien notwendigen Zweitstimmendeckung ist die Erststimme für sie zu einer reinen „Symbolstimme“ verkommen. Nur Einzelbewerber können – im Gegensatz zu Parteibewerbern – mit der Erststimme direkt in den Deutschen Bundestag gewählt werden (auch wenn das bisher nie der Fall war). Deshalb mit der Erststimme unsere Kandidaten wählen und so „bundesweite Volksentscheide“ einfordern. Mit der Zweitstimme kann man dann noch die Liste der bevorzugten Partei ankreuzen.
Aber was, wenn auf dem Stimmzettel kein Kandidat mit „Stimme für VOLKSENTSCHEIDE“ steht? Wer dort bundesweite Volksentscheide einfordern will, schreibt handschriftlich „Stimme für VOLKSENTSCHEIDE“ quer auf den Stimmzettel (bei Erststimmen). Die Erststimme wird so zwar als „ungültig“ gewertet, doch die für Parteien wichtige Zweitstimme ist davon nicht betroffen.