Spenden und Bescheinigung beantragen

Spenden und Bescheinigung beantragen

Ihre Spende hilft und reduziert ihre Steuerlast! Die Steuer mindert sich lt. § 34g Nr.2 EStG um 50% des Spendenbetrags (ggf. zzgl. Soli und Kirchensteuer) und gilt für Spenden bis höchstens 1.650 € pro Person (bei Zusammenveranlagung: 3.300 €) und Kalenderjahr.

Spenden bitte banküblich überweisen auf Konto:
UNABHÄNGIG für Volksentscheide  (DE32 7209 0000 0000 0873 78)  VR-Bank Augsburg-Ostallgäu eG

Die steuerliche Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) erhalten Sie nach Eingang der Spende – spätestens zu Beginn des Folgejahres – an ihre nachfolgend genannte E-Mail-Adresse:
*Pflichtfelder bitte unbedingt ausfüllen

Nur EUR, ohne Cent)
Die Zuwendung ist von folgender Person (Spender) erfolgt:

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